Mehr zum THG-Bonus von ADAC
Berechtigt sind Fahrzeughaltende (privat oder gewerblich), auf die ein oder mehrere rein batterie-betriebene(s) Elektrofahrzeug(e) in Deutschland zugelassen sind, d. h. die Person, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Haltende eines E-Fahrzeuges eingetragen ist. Voraussetzung ist, dass für das Fahrzeug eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgestellt wurde. THG-quotenberechtigt sind damit E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen N1, N2, N3), E-Bus (Fahrzeugklasse M3), E-Transporter und auch E-Motorräder.
Aktuell sind zulassungsfreie E-Fahrzeuge nicht quotenberechtigt, auch wenn sie freiwillig zugelassen sind und damit eine Zulassungsbescheinigung Teil I für das E-Fahrzeug vorliegt. Freiwillig zugelassene E-Fahrzeuge erhalten erst dann eine Bescheinigung über die THG-Quote, wenn für die entsprechende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) bekanntgegeben wurde. Derzeit gibt es keinen Schätzwert für zulassungsfreie E-Fahrzeuge. Begründet wird dies damit, dass zulassungsfreie E-Fahrzeuge (z.B. elektrische Leichtkrafträder und Kleinkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge) im Jahr nur sehr geringe Strommengen benötigen.
Die Berechtigung zum Quotenhandel gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange derjenige, der die THG-Quote geltend machen möchte, in der Zulassungsbescheinigung als Fahrzeughaltende eingetragen ist. Berechtigt sind auch Volljährige, die bevollmächtigt sind, für Fahrzeughaltende die THG-Quote zu beantragen.
Diese Frist ist notwendig, da nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist, Bescheinigungen von THG-Quoten für 2023 letztmalig zum 15.11. durch den ADAC beim Umweltbundesamt (UBA) beantragt werden können.
Unser Partner ADAC möchte seinen Kund:innen auch in 2024 wie gewohnt ein überdurchschnittlich gutes und gleichzeitig verbraucherfreundliches THG-Angebot mit garantierter Auszahlung unterbreiten. Die Vorbereitungen hierfür laufen auf Hochtouren. Sobald der ADAC THG-Bonus 2024 festgelegt ist, informiert ADAC seine Kund:innen aus den Vorjahren automatisch per Mail über das neue Angebot. Die Beantragung erfolgt dann über unsere Homepage.
Sofern Sie erst seit kurzem ein E-Fahrzeug besitzen oder bisher noch nicht vom ADAC THG-Bonus profitiert haben, können Sie sich bereits jetzt für den THG-Bonus 2024 vormerken lassen. Durch Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie ebenfalls frühzeitig Informationen zum ADAC THG-Bonus 2024.